Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10033
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 (https://dejure.org/1995,10033)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.1995 - 18 B 1691/95 (https://dejure.org/1995,10033)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - 18 B 1691/95 (https://dejure.org/1995,10033)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10033) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Spezialitätenkoch; Aufenthaltserlaubnis; Anspruch auf Erneuerung einer Aufenthaltserlaubnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4

    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich bei summarischer Prüfung sehr wahrscheinlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet bis zur Hauptsacheentscheidung und das damit verbundene Interesse am weiteren Erhalt seines Arbeitsplatzes als Spezialitätenkoch das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess.VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess.VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, EZAR 035 Nr. 12; siehe ferner zur Interessenabwägung in dem vorliegenden vergleichbaren Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

    Rdnr. 22; OVG Niedersachsen, 06.02.1995 - 11 M 7871/94 - offen gelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - siehe auch BVerwG, Vorlagebeschluß vom 24.11.1995 - 1 C 33.93 -, InfAuslR 1996, 130).

    Dem Assoziationsrecht ist eine zeitliche Begrenzung der Aufenthaltsrechte für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern ("Rotationsprinzip") durch Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten fremd (OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995, a.a.O.; Benassi, InfAuslR 1995, 89, 92).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.1999 - 18 B 1338/97

    Aufenthaltsgenehmigung; Duldung; Härtefallregelung; IMK-Beschluss; Paßpflicht;

    Wie er bereits in früheren gleichgelagerten Verfahren entschieden hat, vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1995 - 18 B 1691/95 -, NWVBl. 1996, 226, und vom 9. Oktober 1997 - 18 B 3540/95 -, würde damit der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessene Prüfungsrahmen überschritten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1999 - 18 B 783/99

    Einstweilige Aussetzung einer Abschiebung in den Libanon; Erteilung einer Duldung

    Wie der Senat bereits in früheren gleichgelagerten Verfahren entschieden hat, vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1995 - 18 B 1691/95 -, NWVBl. 1996, 226, und vom 9. Oktober 1997 - 18 B 3540/95 -, würde mit einer abschließenden Beurteilung der Sach- und Rechtslage der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessene Prüfungsrahmen überschritten.
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1996 - 11 M 4364/96

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Wechsel des Arbeitgebers;

    Unabhängig davon, ob in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für eine derartige Vorlage überhaupt Raum ist (vgl. OVG NW, Beschl. v. 18.12.1995, NWVBl. 1996, 226), wäre diese Frage auch nicht entscheidungserheblich, weil der Antragsteller zu 1) - wie im einzelnen dargelegt - jedenfalls die erforderlichen Beschäftigungszeiten nicht erfüllt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 18 B 3540/95

    Anspruch Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ; Beurteilung von fakultativen

    Wie er bereits in früheren gleichgelagerten Verfahren entschieden hat, vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. April 1993 - 18 B 4149/92 - und vom 18. Dezember 1995 - 18 B 1691/95 -, NWVBl.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1996 - 11 M 4388/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt; Bleiberecht; Spezialitätenkoch; Türke;

    Demgegenüber hält das OVG Münster in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1995 - 18 B 1691/95 - (NWVBl. 1996, S. 226) das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO für ungeeignet, insoweit eine abschließende Klärung dieser Rechtsfrage herbeizuführen, meint jedoch, dem Sinn und Zweck des Assoziationsratsbeschlusses, den Status der in den EU-Mitgliedstaaten bereits befindlichen türkischen Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen dem von freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmern aus EU-Mitgliedstaaten stark anzunähern, gewichtige Gründe für einen Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus Art. 6 Abs. 1 1. Gedankenstrich ARB 1/80 entnehmen zu können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht